Hausordnung

• 1 Die Veranstalter, Helfer und das Sicherheitspersonal sind durch Orange Armbinden und Conpässen gekennzeichnet. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Störung der Veranstaltung kann eine Anzeige nach §285 StGB nach sich ziehen.

• 2 Um die Chibi AkiCon Besuchen zu können ist eine Eintrittsgebühr zu bezahlen. Der Preis ist nicht verhandelbar. Gegen die Entrichtung des Eintritts erhält der Besucher einen Besucherpass. Dieser muss bei Aufforderung sofort gezeigt werden und sollte sichtbar am Körper getragen werden.

• 3 Die Veranstaler nehmen sich das Recht, Personen die gegend die Hausordnung verstoßen, anderen Veranstalkterbesucher belästigen oder die Veranstaltung stören, von der Veranstalung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises gibt es nicht.

• 4 Fotos/Filme sind so weit erlaubt, doch in Umkleide und in der WC-Anlage ist es ohne Erlaubnis der/des Fotografierten/Gefilmten nicht erlaubt. Sollten dennoch beschwerden über so etwas kommen, werden Kamera abgenommen, die Aufnahmen gelöscht. Sollte es erneut einen solchen Vorfall geben, wird der Besucher der Convention verwießen

• 5 Auf der Chibi AkiCon gilt ein Waffengesetz. Sämtliche Waffen die einen Conventionbesucher herheblich verletzten können, müssen bei der Gadarobe abgeben werden. LARP Waffen, Abgestumpfte Holzwaffen oder Waffen aus Papmasche sind generell erlaubt, sofern sie nicht all zu groß sind.

• 6 In den Seminarräumen (Videospiele und Workshop) sind Getränke und Essen (auch Süßigkeiten!) verboten! Bei Verstoß kann es bis zu einem Verweiß der Veranstaltung kommen.

• 7 Das Mitführen, der Konsum oder die Weitergabe von Suchtmitteln nach Art. 1 Suchtmittelgesetz ist untersagt. Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Verstoß anzuzeigen. Personen, die Suchtmittel auf der Veranstaltung besitzen werden ferner nach §3 der Hausordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

• 8 Der Konsum von alkoholischen Speisen und Getränken während und auch außerhalb der Veranstaltung ist strikt untersagt.

• 9 Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

• 10 Jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster etc. dürfen nicht beschädigt werden!
Das Aufhängen von Plakaten, Wallscrolls usw. bedarf der Zustimmung der Veranstalter. Für die Beschädigung haftet der Verursacher!

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